Altersverifikation.

Information zur Volljährigkeitsprüfung.

Wir sind gesetzlich dazu verpflichtet, sicherzustellen, dass am Spielangebot keine Minderjährigen teilnehmen. Für die Volljährigkeitsprüfung werden daher zunächst Name, Adresse und Geburtsdatum an die SCHUFA übermittelt und mit den dort vorliegenden Daten abgeglichen. Eine Bonitätsprüfung, Speicherung der Spielteilnahme oder Übermittlung abweichender Anschriften finden nicht statt. Die SCHUFA speichert aus Nachweisgründen nur die Anfrage von der Lotterieeinnahme Günther nach Überprüfung der Adresse und des Geburtsdatums. Bei Fragen dazu steht Ihnen unsere Kundenbetreuung gerne zur Verfügung.

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Wir sind persönlich für Sie da. Per E-Mail oder Telefon.

Egal, ob Sie eine Frage haben oder Ihre Lose telefonisch bestellen wollen – wir bei Günther tun alles für Ihr Glück.

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