Spielbedingungen.

Auf dieser Seite finden Sie die Hinweise zum Vertragsabschluss, die Amtlichen Lotteriebedingungen und Spielpläne von NKL und SKL sowie die ergänzenden Internetspielbedingungen.

1. Hinweise und Regelungen zum Vertragsabschluss 

 

Die SKL- und NKL-Klassenlotterien sind ein Angebot der GKL Gemeinsame Klassenlotterie der Länder (GKL) – gegründet per Staatsvertrag in der Rechtsform einer Anstalt öffentlichen Rechts – mit Sitz in der Freien und Hansestadt Hamburg und einem Sitz in München.
 
Die GKL ist die Staatslotterie der Länder Baden-Württemberg, Freistaat Bayern, Berlin, Brandenburg, Freie Hansestadt Bremen, Freie und Hansestadt Hamburg, Hessen, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Saarland, Freistaat Sachsen, Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein und Freistaat Thüringen.
 
Die 16 Bundesländer garantieren, dass alle in den Gewinnplänen ausgewiesenen Gewinne in voller Anzahl und Höhe ausgespielt werden – unabhängig davon, wie viele Lose der Auflage tatsächlich verkauft worden sind.
 
Hierin besteht ein wesentlicher Unterschied zum Totalisatorprinzip von Lotto und Toto, wo Anzahl und Höhe der Gewinne stark schwanken können, da sie sich nach der Anzahl der Teilnehmer und der Summe der Spieleinsätze der jeweiligen Ausspielung richten.

 

1.1       Vertragsschluss

 

Wie ein Vertrag zustande kommt und wann Lose gewinnberechtigt sind, ist abschließend in den Spielbestimmungen der Klassenlotterien und den ergänzenden Spielbedingungen für das Internet beschrieben.

 

Das Angebot zum Abschluss des Spielvertrages erfolgt danach im Internet in elektronischer Form direkt auf der Bestellseite des Vermittlers. Die Annahme zum Abschluss des Spielvertrages erfolgt durch Betätigung des Buttons „Zahlungspflichtig bestellen“ durch den volljährigen Spielteilnehmer. Spiel- und gewinnberechtigt ist ein Los, sobald es vollständig bezahlt und der Loskauf in der Datenbank der GKL gespeichert ist, so wie in den Lotteriebestimmungen beschrieben.

 

Der Vertragsschluss steht nur in deutscher Sprache zur Verfügung.

 

1.2       Prüfung auf Eingabefehler, Speicherung und Abruf des Vertragstextes

 

Selbstverständlich können Sie Ihre Eingaben vor Aufgabe der Bestellung in der Bestellübersicht prüfen und durch Klicken auf das Stiftsymbol neben den jeweiligen Angaben ggf. korrigieren. Erst mit Drücken des Buttons „Zahlungspflichtig bestellen“ wird die Bestellung aufgegeben.

 

Der Vertragstext wird von uns gespeichert, die einzelnen Bestellungen können Sie im Bereich „mein Konto“ ansehen. Diese Hinweise zum Vertragsschluss, die amtlichen Spielbestimmungen (ALB) und Ziehungsbedingungen der GKL und die ergänzenden Spielbedingungen für das Internet sind allerdings nur in der jeweils gültigen Fassung abrufbar. Falls Sie ältere Versionen benötigen, wenden Sie sich bitte an unseren Kundenservice.

 

1.3       Vermittler

Vermittler der Spielteilnahme, zuständig für die Korrespondenz, für die weitere Betreuung der Spielteilnahme und für die Auszahlung von Gewinnen bis 1 Mio. € ist die

        Staatliche Lotterie-Einnahme Günther KG
        Kronacher Straße 60
        96052 Bamberg
        
        HRA 12528 Amtsgericht Bamberg

Bitte wenden Sie sich bei Fragen zum Mitspiel und für vertragsbezogene Erklärungen vertrauensvoll jederzeit an Ihre Lotterie-Einnahme Günther.

 

1.4.       Vertragspartner

 

Der Spielvertrag kommt zwischen dem Spielteilnehmer und dem Veranstalter des Glücksspiels, der

 

        GKL Gemeinsame Klassenlotterie der Länder – Anstalt öffentlichen Rechts

        Sitz Hamburg: Überseering 4, 22297 Hamburg,
        Handelsregister AG Hamburg HRA 115095;
        Sitz München: Bayerwaldstraße 1, 81737 München,
        Handelsregister AG München HRA 99464;
        gesetzlich vertreten durch den Vorstandsvorsitzenden Herrn Günther Schneider
        zustande.

 

1.5.       Beendigung der Teilnahme

 

Sie können jederzeit mit Wirkung zum Ende jeder Klasse (=Monat) aus der Lotterie aussteigen. Dafür genügt die Beendigung der Teilnahme telefonisch, durch schriftliche Mitteilung, durch E-Mail an Ihre Lotterie-Einnahme oder in Ihrem Online-Konto.

 

1.6.       Widerrufsrecht

Ein Widerrufsrecht besteht bei Verträgen zur Erbringung von Lotteriedienstleistungen im Internet nicht.
 

1.7.       Übermittlung der virtuellen Lose

Alle Lose sind unmittelbar verfügbar, die elektronische Übermittlung der virtuellen Lose per E-Mail erfolgt innerhalb von ca. zwei Werktagen, sobald alle Bedingungen (s.o.) erfüllt sind.

 

1.8.       Außergerichtliche Streitbeilegung

Die EU-Kommission stellt unter dem externen Link https://ec.europa.eu/consumers/odr/ eine Plattform mit dem Ziel der außergerichtlichen Beilegung von Verbraucherstreitigkeiten über Online-Bestellungen bereit. Bei Fragen sind wir über die E-Mail-Adresse service@guenther.de erreichbar. Wir sind weder bereit, noch verpflichtet an einer außergerichtlichen Streitbeilegung teilzunehmen.

2. Amtliche Spielbestimmungen und Ziehungsordnungen der NKL

3. Amtliche Spielbestimmungen und Ziehungsordnungen der SKL

Rund um die Uhr erreichbar

Wir sind persönlich für Sie da. Per Chat, E-Mail oder Telefon.

Egal, ob Sie eine Frage haben oder Ihre Lose telefonisch bestellen wollen – wir bei Günther tun alles für Ihr Glück.

Wir sind persönlich für Sie da.

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