Darf man Geld behalten, das man findet?

Veröffentlicht am 22.03.2023

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Darf man gefundenes Geld behalten

Keine Frage: Wenn man Geld findet, reibt man sich vergnügt die Hände. Doch auch, wenn Sie im ersten Moment die Freude überkommt, legt der Verstand schon bald einen Stopp ein und mahnt: Gehört der Fund nun mir? Wie verhalte ich mich? Was tun? Haben Sie einen Glückscent auf der Parkbank entdeckt, können Sie die Münze bedenkenlos in Ihre Börse wandern lassen. Anders sieht es aus, wenn Sie größere Summen an Bargeld finden, zum Beispiel einen 20-Euro-Schein. Effiziente Antworten liefert das deutsche Fundrecht

 

Geld auf der Straße gefunden – ab wann müssen Sie Ihren Fund melden?

Haben Sie überraschend einen 100-Euro-Schein gefunden, eine Brieftasche mit Bargeld oder gleich ein ganzes Bündel Banknoten? Bevor sich Euphorie breit macht, ist Innehalten die beste Methode. Dürfen Sie Geld behalten, das Sie finden? Vorbehaltlich gilt: Dem Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) zufolge hat jeder vermeintliche Glückspilz die Pflicht, seinen Geldfund unverzüglich bei der zuständigen Behörde anzuzeigen. Ebenso wie ein nicht abgeschlossenes Fahrrad am Wegesrand, ein funkelnder Ring im Heu oder ein Smartphone auf der Theke dürfen Sie aufgestöbertes Bargeld nicht einfach an sich nehmen und als Ihr Eigen betrachten. 

 

Können Sie den rechtmäßigen Besitzer oder die Besitzerin anhand von Ausweispapieren oder Karten in einer Brieftasche identifizieren, sollten Sie prompt Kontakt aufnehmen. Ansonsten müssen Sie sowohl Euroscheine als auch ein Portemonnaie oder einen ganzen Sack voller Geld zur nächsten Polizeidienststelle oder ins örtliche Fundbüro bringen. Beträge bis 10 Euro, etwa eine Münze oder einen 5-Euro-Schein, dürfen Sie bedenkenlos behalten. Brenzlig wird es jedoch bei einer 20-Euro-Banknote. Stecken Sie einen höherwertigen Geldbetrag mit der Absicht ein, diesen einzubehalten, haben Sie sich der Fundunterschlagung schuldig gemacht. Die Folgen sind drastisch - von Geldbußen bis hin zu Freiheitsstrafen in schwerwiegenderen Fällen.

 

Ehrliche Finderinnen und Finder werden belohnt 

Ganz gleich, ob Sie eine Geldbörse auf der Straße finden oder bei Gartenarbeiten auf eine Schatzkiste mit mehreren Tausend Euro stoßen – Sie sollten Ihren Fund immer brav abgeben. Nehmen Sie das fremde Eigentum an sich und kommen Ihrer Anzeigepflicht nicht nach, ist das tatsächlich eine Straftat. Sorgen Sie hingegen dafür, dass das Verlorene wieder in den Besitz des Betroffenen gelangt, wird dieser sicher dankbar sein und Sie können mit einem Finderlohn rechen. 

 

Bei einem Geldfund bis zu 500 Euro erhalten Sie eine Belohnung in Höhe von fünf Prozent. Für größere Beträge werden drei Prozent des Fundsachenwertes gezahlt. Aufgepasst: Vergessen Sie nicht, Ihre Daten bei der Polizeidienststelle oder im Fundbüro zu hinterlassen. Denn nur so können Sie Ihr Fundrecht geltend machen. Aber Achtung: Verletzen Sie Ihre Anzeige- und Mitteilungspflicht oder halten Ihren Fund trotz Nachfrage geheim, erlischt Ihr Finderlohnanspruch. Abweichend ist die Finderlohnregelung rund um Flughafen, Bus und Bahn. Geben Sie dort Geld ab, hat der Wert mindestens 50 Euro zu betragen. Leider müssen Sie sich mit der Hälfte des sonst üblichen Finderlohns begnügen. Haben Sie Ihren Fund ordnungsgemäß gemeldet und fordert niemand die Sache binnen sechs Monaten zurück, gehört Ihre Entdeckung Ihnen

 

Die Wahrscheinlichkeit, dass Sie eines Tages über ein Bündel Geldscheine auf der Straße stolpern oder im Garten eine Schatztruhe finden, ist eher gering. Anders sieht es da mit der Gewinnwahrscheinlichkeit bei der NKL aus. Spielen Sie mit und versuchen Sie Ihr Glück! Alle Geld- und Sachgewinne dürfen Sie dann natürlich auch behalten!

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